Erstattung von Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann benötigt, wenn ein objektiver und nach gesetzlichen Vorgaben ermittelter Verkehrswert einer Immobilie bzw. eines Grundstücks benötigt wird. Typische Fälle sind Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten, Vermögensübertragungen, Ehescheidungen, Zwangsversteigerungen, Erbauseinandersetzungen und grundsätzlich immer dann, wenn mehrere Parteien uneinig über den Wert sind.

Objektbesichtigung durch den Sachverständigen

Verkehrswertermittlung im Sinne des § 194 BauGB

bei Scheidung, Erbschaft, Schenkung, Betreuungsangelegenheiten

Prüfung der Bauakte

Prüfung von Baulasten

Einsichtnahme in das Altlastenkataster

Umfangreiche Marktdatenrecherche

Umfang des Gutachtens ca. 30-80 Seiten (je nach Objekt und Bewertungsanlass)

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten (F) • DIN EN ISO/IEC 17024
Andreas Keuthen

Immobilienarten die ich für Sie bewerte

Wohnimmobilien

Ein - und Zweifamilienhäuser

Doppelhaushälften und Reihenhäuser

Mehrfamilienhäuser

Eigentumswohnungen

Wohn- und Geschäftshäuser

Gewerbeimmobilien

Lager- und Hallenflächen

Produktionsgebäude

Logistikimmobilien

Bürogebäude

Ladenlokale

Grundstücke

Unbebaute Grundstücke

Land- und forstwirtschaftliche Flächen

Ackerland und Grünland

Flächen im Außenbereich

Rechte/Lasten und
Beschränkungen

Wohnungsrecht

Nießbrauch

Baulasten

Leitungsrechte

Wegerechte

Ablauf

Ihr Weg zum Verkehrswertgutachten

Besichtigung vor Ort

Nach Beauftragung vereinbare ich einen persönlichen Termin zur Objektbesichtigung. Idealerweise sind alle beteiligten Parteien vor Ort. Die Immobilie wird dabei umfassend begutachtet und fotografisch dokumentiert.

Analyse & Auswertung

Im Anschluss werte ich die Unterlagen aus, recherchiere aktuelle Marktdaten, ziehe relevante Datenbanken heran und hole bei Bedarf Auskünfte von Behörden ein – etwa zu Denkmalschutz, Altlasten oder baurechtlichen Gegebenheiten.

Gutachtenerstellung & Versand

Das Verkehrswertgutachten wird auf Basis aller erhobenen Informationen erstellt, professionell aufbereitet, gebunden und Ihnen per Post zugesendet – auf Wunsch zusätzlich auch digital per E-Mail.

Kosten eines Verkehrswertgutachtens

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten richten sich nach dem Umfang der erforderlichen Arbeit. Es kommt zum Beispiel darauf an, ob Lasten und Beschränkungen bzw. Rechte Dritter zu berücksichtigen sind (Wohnungsrecht, Nießbrauch, Wegerecht etc.).

Wie schnell kann ein Verkehrswertgutachten erstellt werden?

Die Dauer der Erstellung des Verkehrswertgutachtens ist stark abhängig von dem Umfang der erforderlichen Datenrecherche. In der Regel kann mit einer Fertigstellung innerhalb von 4-6 Wochen gerechnet werden. Teilweise kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, wenn behördliche Auskünfte mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Unterlagen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundlegende Informationen:

Grundbuchauszug, nicht älter als 3 Monate

sämtliche Eintragungsbewilligungen, sofern Eintragungen im Grundbuch vorhanden sind

Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster: Flurkarte, Flurstücksnachweis

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Altlastenauskunft

Anliegerbescheinigung (bzgl. Erschließungsbeiträgen und Kanalanschlussgebühren)

Zusätzlich bei Ein-/Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, Gewerbeimmobilien, etc.:

Baugenehmigung aller baulichen Anlagen

Baubeschreibung aller baulichen Anlagen

Pläne mit Genehmigungsstempel und lesbaren Maßketten (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)

Flächenberechnungen (Bruttogrundfläche, umbauter Raum, Wohn- / Nutzungsflächen)

Falls vermietet oder verpachtet: Miet-/Pachtverträge sowie Mietaufstellung (Mieter, Fläche, Aktuelle Miete, Zeitpunkt letzter Mietanpassung)

Tabellarische Auflistung der Modernisierungsmaßnahmen der letzten 25 Jahre

Informationen zu bekannten Mängeln und Schäden

Zusätzlich bei Wohnungseigentum / Teileigentum:

Teilungserklärung, ggf. inkl. Änderungen

Aufteilungspläne

Abgeschlossenheitsbescheinigung

ggf. Kontaktdaten der Hausverwaltung

Protokolle der Eigentümerversammlungen aus den vergangenen drei Jahren

Hausgeldabrechnungen

Wirtschaftsplan

Informationen zur Höhe der Instandhaltungsrücklage

Informationen zu geplanten Sonderumlagen

Zusätzlich bei Erbbaurecht:

Erbbaurechtsvertrag inkl. aller Nachträge

letztes Erhöhungsschreiben bezüglich des Erbbauzinses

Unter Umständen sind im Laufe der Gutachtenerstattung zusätzliche Unterlagen erforderlich.

Unterlagen, die Ihnen nicht vorliegen, werden von uns beschafft.

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Sie erhalten in den nächsten 48 Stunden eine Rückmeldung von mir.

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Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Immobilienbewertungen.

Was kostet eine Immobilienbewertung bei Ihnen?

Eine professionelle Bewertung hat ihren Wert – schließlich geht es um verlässliche Entscheidungen bei einem großen Vermögenswert. Ich informiere Sie vorab transparent über den Rahmen. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.

Wie genau ist Ihre Bewertung?

Ich arbeite stets mit aktuellen Marktdaten, persönlichen Eindruck vor Ort und fachlicher Erfahrung. So entsteht eine Einschätzung, die fundiert und nachvollziehbar ist

Wie lange dauert es, bis ich meine Bewertung erhalte?

In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb von 4-6 Wochen – je nach Umfang, Objektkomplexität und je nachdem, wann die erforderlichen behördlichen Auskünfte vorliegen.

Muss ich meine Immobilie besichtigen lassen?

Ja, auf jeden Fall

Eine professionelle Immobilienbewertung erfordert eine Besichtigung vor Ort. Zustand, Lage, Besonderheiten und Abweichungen zu den Unterlagen können bei einer Besichtigung festgestellt werden. Eine reine "Schreibtischbewertung" würde hier zu falschen Werten führen.

Wie gehen Sie mit meinen Daten um?

Vertraulich und datenschutzkonform. Ihre Angaben werden ausschließlich für die Bewertung genutzt.

Was unterscheidet Ihre Bewertung von Online-Rechnern?

Online-Tools liefern oft pauschale Werte auf Basis begrenzter Datensätze. Ich kombiniere Markterfahrung, Besichtigung, Objektbeurteilung und rechtliche Kenntnisse – für ein individuelles, verlässliches Ergebnis.

Warum sollte ich mich für einen zertifizierten Sachverständigen entscheiden?

Auf Grundlage von Immobilien-Wertgutachten werden in der Regel Entscheidungen über den vermutlich größten
Vermögensgegenstand getroffen, den man im Leben besitzt. Sachverständige, die Immobilien bewerten, üben eine
verantwortungsvolle Tätigkeit aus.

Von einem zertifizierten Sachverständigen können Sie erwarten, dass dieser über eine besondere Sachkunde verfügt, die
seinen Wissensstand von dem übriger Sachverständiger abhebt. Langjährige Berufserfahrung und eine entsprechende
Ausbildung sind Voraussetzung und werden gepruft. Eine ständige Weiterbildungspflicht wird von der Zertifizierungsstelle
überwacht. Des Weiteren müssen regelmäßig Gutachten eingereicht werden, die entsprechend auf die hohen
Qualitätsanforderungen geprüft werden. Eine Zertifizierung wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Anschließend muss
er sich einer Rezertifizierungprüfung stellen und nachweisen, dass sein Wissen im Bereich seines Zertifizierungsgebiets
dem aktuellen Stand entspricht.

Ein Gutachten, dass durch einen zertifizierten Sachverständigen erstellt wurde, genießt im allgemeinen Geschäftsverkehr
eine besonders hohe Glaubwürdigkeit. Daher werden zertifizierte Sachverständige auch regelmäßig durch Gerichte
beauftragt.

Wer sind Ihre Auftraggeber?

Ich arbeite regelmäßig für Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Gerichte – beispielsweise bei Erbschaft, Scheidung, Zwangsversteigerungen, Vermögensübertragungen oder steuerlichen Themen. Vertrauen entsteht durch Sorgfalt und Verlässlichkeit.