Erstattung von Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann benötigt, wenn ein objektiver und nach gesetzlichen Vorgaben ermittelter Verkehrswert einer Immobilie bzw. eines Grundstücks benötigt wird. Typische Fälle sind Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten, Vermögensübertragungen, Ehescheidungen, Zwangsversteigerungen, Erbauseinandersetzungen und grundsätzlich immer dann, wenn mehrere Parteien uneinig über den Wert sind.
Objektbesichtigung durch den Sachverständigen
Verkehrswertermittlung im Sinne des § 194 BauGB
bei Scheidung, Erbschaft, Schenkung, Betreuungsangelegenheiten
Prüfung der Bauakte
Prüfung von Baulasten
Einsichtnahme in das Altlastenkataster
Umfangreiche Marktdatenrecherche
Umfang des Gutachtens ca. 30-80 Seiten (je nach Objekt und Bewertungsanlass)
Immobilienarten die ich für Sie bewerte
Wohnimmobilien
Ein - und Zweifamilienhäuser
Doppelhaushälften und Reihenhäuser
Mehrfamilienhäuser
Eigentumswohnungen
Wohn- und Geschäftshäuser
Gewerbeimmobilien
Lager- und Hallenflächen
Produktionsgebäude
Logistikimmobilien
Bürogebäude
Ladenlokale
Grundstücke
Unbebaute Grundstücke
Land- und forstwirtschaftliche Flächen
Ackerland und Grünland
Flächen im Außenbereich
Rechte/Lasten und
Beschränkungen
Wohnungsrecht
Nießbrauch
Baulasten
Leitungsrechte
Wegerechte
Ihr Weg zum Verkehrswertgutachten
Besichtigung vor Ort
Nach Beauftragung vereinbare ich einen persönlichen Termin zur Objektbesichtigung. Idealerweise sind alle beteiligten Parteien vor Ort. Die Immobilie wird dabei umfassend begutachtet und fotografisch dokumentiert.
Analyse & Auswertung
Im Anschluss werte ich die Unterlagen aus, recherchiere aktuelle Marktdaten, ziehe relevante Datenbanken heran und hole bei Bedarf Auskünfte von Behörden ein – etwa zu Denkmalschutz, Altlasten oder baurechtlichen Gegebenheiten.
Gutachtenerstellung & Versand
Das Verkehrswertgutachten wird auf Basis aller erhobenen Informationen erstellt, professionell aufbereitet, gebunden und Ihnen per Post zugesendet – auf Wunsch zusätzlich auch digital per E-Mail.
Kosten eines Verkehrswertgutachtens
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten richten sich nach dem Umfang der erforderlichen Arbeit. Es kommt zum Beispiel darauf an, ob Lasten und Beschränkungen bzw. Rechte Dritter zu berücksichtigen sind (Wohnungsrecht, Nießbrauch, Wegerecht etc.).
Wie schnell kann ein Verkehrswertgutachten erstellt werden?
Die Dauer der Erstellung des Verkehrswertgutachtens ist stark abhängig von dem Umfang der erforderlichen Datenrecherche. In der Regel kann mit einer Fertigstellung innerhalb von 4-6 Wochen gerechnet werden. Teilweise kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, wenn behördliche Auskünfte mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundlegende Informationen:
Grundbuchauszug, nicht älter als 3 Monate
sämtliche Eintragungsbewilligungen, sofern Eintragungen im Grundbuch vorhanden sind
Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster: Flurkarte, Flurstücksnachweis
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Altlastenauskunft
Anliegerbescheinigung (bzgl. Erschließungsbeiträgen und Kanalanschlussgebühren)
Zusätzlich bei Ein-/Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, Gewerbeimmobilien, etc.:
Baugenehmigung aller baulichen Anlagen
Baubeschreibung aller baulichen Anlagen
Pläne mit Genehmigungsstempel und lesbaren Maßketten (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
Flächenberechnungen (Bruttogrundfläche, umbauter Raum, Wohn- / Nutzungsflächen)
Falls vermietet oder verpachtet: Miet-/Pachtverträge sowie Mietaufstellung (Mieter, Fläche, Aktuelle Miete, Zeitpunkt letzter Mietanpassung)
Tabellarische Auflistung der Modernisierungsmaßnahmen der letzten 25 Jahre
Informationen zu bekannten Mängeln und Schäden
Zusätzlich bei Wohnungseigentum / Teileigentum:
Teilungserklärung, ggf. inkl. Änderungen
Aufteilungspläne
Abgeschlossenheitsbescheinigung
ggf. Kontaktdaten der Hausverwaltung
Protokolle der Eigentümerversammlungen aus den vergangenen drei Jahren
Hausgeldabrechnungen
Wirtschaftsplan
Informationen zur Höhe der Instandhaltungsrücklage
Informationen zu geplanten Sonderumlagen
Zusätzlich bei Erbbaurecht:
Erbbaurechtsvertrag inkl. aller Nachträge
letztes Erhöhungsschreiben bezüglich des Erbbauzinses
Unter Umständen sind im Laufe der Gutachtenerstattung zusätzliche Unterlagen erforderlich.
Unterlagen, die Ihnen nicht vorliegen, werden von uns beschafft.
Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Immobilienbewertungen.
Eine professionelle Bewertung hat ihren Wert – schließlich geht es um verlässliche Entscheidungen bei einem großen Vermögenswert. Ich informiere Sie vorab transparent über den Rahmen. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
Ich arbeite stets mit aktuellen Marktdaten, persönlichen Eindruck vor Ort und fachlicher Erfahrung. So entsteht eine Einschätzung, die fundiert und nachvollziehbar ist
In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb von 4-6 Wochen – je nach Umfang, Objektkomplexität und je nachdem, wann die erforderlichen behördlichen Auskünfte vorliegen.
Ja, auf jeden Fall
Eine professionelle Immobilienbewertung erfordert eine Besichtigung vor Ort. Zustand, Lage, Besonderheiten und Abweichungen zu den Unterlagen können bei einer Besichtigung festgestellt werden. Eine reine "Schreibtischbewertung" würde hier zu falschen Werten führen.
Vertraulich und datenschutzkonform. Ihre Angaben werden ausschließlich für die Bewertung genutzt.
Online-Tools liefern oft pauschale Werte auf Basis begrenzter Datensätze. Ich kombiniere Markterfahrung, Besichtigung, Objektbeurteilung und rechtliche Kenntnisse – für ein individuelles, verlässliches Ergebnis.
Auf Grundlage von Immobilien-Wertgutachten werden in der Regel Entscheidungen über den vermutlich größten
Vermögensgegenstand getroffen, den man im Leben besitzt. Sachverständige, die Immobilien bewerten, üben eine
verantwortungsvolle Tätigkeit aus.
Von einem zertifizierten Sachverständigen können Sie erwarten, dass dieser über eine besondere Sachkunde verfügt, die
seinen Wissensstand von dem übriger Sachverständiger abhebt. Langjährige Berufserfahrung und eine entsprechende
Ausbildung sind Voraussetzung und werden gepruft. Eine ständige Weiterbildungspflicht wird von der Zertifizierungsstelle
überwacht. Des Weiteren müssen regelmäßig Gutachten eingereicht werden, die entsprechend auf die hohen
Qualitätsanforderungen geprüft werden. Eine Zertifizierung wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Anschließend muss
er sich einer Rezertifizierungprüfung stellen und nachweisen, dass sein Wissen im Bereich seines Zertifizierungsgebiets
dem aktuellen Stand entspricht.
Ein Gutachten, dass durch einen zertifizierten Sachverständigen erstellt wurde, genießt im allgemeinen Geschäftsverkehr
eine besonders hohe Glaubwürdigkeit. Daher werden zertifizierte Sachverständige auch regelmäßig durch Gerichte
beauftragt.
Ich arbeite regelmäßig für Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Gerichte – beispielsweise bei Erbschaft, Scheidung, Zwangsversteigerungen, Vermögensübertragungen oder steuerlichen Themen. Vertrauen entsteht durch Sorgfalt und Verlässlichkeit.