Andreas Keuthen

Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert)

Sie benötigen ein Immobilien-Wertgutachten?

Gerne erstelle ich für Ihre Immobilie ein rechtsgültiges Verkehrswertgutachten. 

Zu meinen Auftraggebern zählen Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Gerichte. Dabei übernehme ich Aufträge aus verschiedenen Bewertungsanlässen, wie beispielsweise bei Erbschafts- oder Schenkungsangelegenheiten, Scheidung, Vermögensübertragungen oder für steuerlichen Themen.

Über 16 Jahre Tätigkeit in der Immobilienbranche, das Studium zum Sachverständigen an der Deutschen Immobilien-Akademie in Freiburg und regelmäßige Fortbildungen garantieren eine qualifizierte Bewertung.

Rufen Sie mich gerne an für ein unverbindliches Gespräch.

Telefon: 01579 2534046

bvs

Meine Leistungen im Überblick

  • Verkehrswertgutachten zur Vermögensübersicht
  • Verkehrswertgutachten für Immobilien, die innerhalb der Familie übertragen werden sollen (Vermögensübertragung)
  • Gutachten zur Wertfeststellung im Rahmen einer rechtlichen Betreuung zur Vorlage bei der Betreuungsabteilung im Amtsgericht
  • Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) / von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert
  • kompetente und unabhängige Immobilienbewertung (Marktwertermittlung)
  • Termine auch am Wochenende
Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
  • Objektbesichtigung durch den Sachverständigen
  • für private Zwecke (z.B. allgemeine Wertfeststellung zur Vorbereitung des Verkaufs einer Immobilie)
  • nur für Standardimmobilien (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte)
  • Beschreibungen und Erklärungen auf das Wesentliche reduziert
  • Berechnung basierend auf Ihren Unterlagen
  • keine Prüfung von Baurecht, Altlasten, Baulasten, Denkmalschutz oder sonstigen wertbeeinflussenden Belastungen
  • Kein Gutachten i.S.d. § 194 BauGB (es wird nicht der Verkehrswert (Marktwert) ermittelt, sondern eine ungefähre Preiseinschätzung)
Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
  • Objektbesichtigung durch den Sachverständigen
  • bei Scheidung, Erbschaft, Schenkung, Betreuungsangelegenheiten
  • Prüfung der Bauakte
  • Prüfung von Baulasten
  • Einsichtnahme in das Altlastenkataster
  • Prüfung sonstiger wertbeeinflussender Rechte und Belastungen (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch, Wegerechte etc.)
  • Umfangreiche Marktdatenrecherche
  • Verkehrswertermittlung im Sinne des § 194 BauGB
  • Umfang des Gutachtens ca. 30-80 Seiten (je nach Objekt und Bewertungsanlass)

Immobilienarten die ich für Sie bewerte

  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Doppelhaushälften
  • Reihenhäuser
  • Wohn- u. Geschäftshäuser
  • Lager- u. Hallenflächen
  • Produktionsgebäude
  • Logistikimmobilien
  • Bürogebäude
  • Ladenlokale
  • unbebaute Grundstücke
  • Land- u. Forstwirtschaftliche Flächen | Ackerland, Grünland, Waldflächen
  • Flächen im Außenbereich
  • Wohnungsrecht
  • Nießbrauch
  • Baulasten
  • Leitungsrechte
  • Wegerechte

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Was kostet eine Immobilienbewertung?

Eine Kurzbewertung (kein Gutachten) kostet pauschal 995 EUR. Ein vollständiges, gerichtsfestes Verkehrswertgutachten kostet ab 2.737 EUR. Gerne sprechen wir telefonisch über die zu bewertende Immobilie. Meistens können wir Ihnen dann direkt einen Festpreis nennen. In manchen Fällen benötigen wir vorab ein paar Unterlagen, zum Beispiel zu Rechten am Grundstück oder sonstigen Sachverhalten. Nach Sichtung der Unterlagen können wir Ihnen dann ebenfalls zeitnah einen Festpreis nennen.

 

Wann benötige ich ein Verkehrswertgutachten?

Verkehrswertgutachten werden für folgende Anlässe benötigt:

  • bei Erbschaftsangelegenheiten: Zum Beispiel, wenn ein Erbe die Immobilie übernehmen möchte und die anderen Miterben ausgezahlt werden sollen
  • bei Scheidung: Zur Berechnung des Zugewinnausgleichs oder zur Wertfeststellung, wenn ein Ehepartner ausbezahlt werden soll
  • bei Schenkung: zur Wertfeststellung bei steuerlichen Fragen (Ausnutzung der Freibeträge) und/oder im Rahmen der Verteilung des Vermögens im Familienbund
  • bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wie zum Beispiel der Zwangsversteigerung
  • bei Betreuungsangelegenheiten: Wenn eine Immobilie einer Person, die unter rechtlicher Betreuung steht, veräußert werden soll. Hier muss das Gutachten bei der Betreuungsabteilung des entsprechenden Amtsgerichts eingereicht werden

 

Genügt auch eine günstige oder kostenlose Online-Immobilienbewertung?

Zum einen werden diese Bewertungen von Behörden oder Finanzämtern in der Regel nicht anerkannt und zum anderen können diese Bewertungen aufgrund fehlender Berücksichtigung von wertrelevanten Faktoren zu Ihrem Nachteil sein. Oft fallen die Bewertungen auch viel zu hoch aus. 

Wertrelevante Faktoren können zum Beispiel folgende sein:

  • Nießbrauch
  • Wohnungsrecht
  • Baulasten
  • Altlasten
  • Baumängel
  • Instandhaltungsstau
  • Durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen

Wenn Sie eine sachgerechte und nachvollziehbare Immobilienbewertung benötigen, stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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