Restnutzungsdauergutachten für eine höhere Abschreibung
Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, persönlich erstellt durch einen zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung.
für vermietete Immobilien, die älter als ca. 30 Jahre sind
Verkürzung der steuerlichen Abschreibungszeit
Individuelles Gutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen
objektspezifisch zum Nachweis der kürzeren Restnutzungsdauer
persönliche Besichtigung vor Ort durch den Sachverständigen



Ihr Weg zum Restnutzungsdauergutachten
Ersteinschätzung
Sie stellen mir die Daten zu Ihrer Immobilie zur Verfügung. Ich gebe Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Beauftragung
Sie beuaftragen mich mit der Erstellung des Restnutzungsdauergutachtens. Anschließend vereinbaren wir einen Orstermin für die Besichtigung. Im Anschluss erstelle ich das Gutachten und Sie erhaltn dieses per E-Mail.
Sie reichen das Gutachten beim Finanzamt ein
Zusammen mit Ihrer Steuererklärung reichen Sie das Gutachen bei Ihrem Finanzamt ein.
Kosten eines Restnutzungsdauergutachtens
Restnutzungsdauergutachten erstelle ich nach meiner Honorarrichtlinie ab 1.190 EUR.
Wie schnell kann ein Restnutzungsdauergutachten erstellt werden?
Die Erstellung des Gutachtens erfolgt in der Regel innerhalb von einer Woche.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Angaben zur Objektart (Beispiel: Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung etc.)
Angaben zum Baujahr
Informationen zu durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen
Energieausweis (sofern vorhanden)